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Partnerprogramm

Prämien für Ihre Kunden. 20 % für Sie.

Sie betreuen Unternehmen als Lohnbüro, IT-Systemhaus, Werbeartikelhändler oder Berater? Empfehlen Sie Prämienwerk. Ihre Kunden starten selbst über Ihren Link, wir übernehmen Shop, Versand, Support und Abrechnung. Sie bekommen 20 % der Monatsgebühr, 12 Monate lang.

  1. 1. Anmelden

    Name, Unternehmen, E-Mail. Der Partnerbereich ist sofort da.

  2. 2. Link weitergeben

    Ihr persönlicher Link führt in den kostenlosen Testzugang, Firmenname schon vorbereitet.

  3. 3. Kunde startet selbst

    Shop gestalten, Team testen, Freischaltung beantragen. Kein Termin nötig.

  4. 4. Provision sehen

    Im Partnerbereich: Ihre Kunden, deren Status und Ihre Provision.

Partner werden oder anmelden

Kostenlos, ohne Mindestumsatz. Schon dabei? Gleiche E-Mail eintragen, Sie bekommen einen neuen Anmeldelink.

Was Sie verdienen

Kunde mit bis zu 100 aktiven Teilnehmenden

477,60 €

20 % von 199 € im Monat, 12 Monate

Kunde mit 250 aktiven Teilnehmenden

837,60 €

20 % von 349 € im Monat, 12 Monate

Weihnachts-Edition für 200 Personen

196 €

20 % des Nettopreises, einmalig

Rechenbeispiele, netto. Maßgeblich sind die tatsächlich bezahlten Rechnungen des Kunden. Sie empfehlen nur gelegentlich, ohne aktiv zu vertreiben? Dann passt die Empfehlungsprämie.

Was Sie Ihren Kunden zeigen können

Partnerbedingungen

  1. Provision: 20 % der vom Kunden bezahlten Betriebsgebühren (Betrieb und zusätzliche aktive Teilnehmende) aus den ersten 12 Monaten ab seiner Freischaltung, bei der Weihnachts-Edition 20 % ihres Nettopreises. Keine Provision auf Einrichtung, Prämien und individuelle Entwicklung.
  2. Zuordnung: Ein Kunde gehört zu Ihnen, wenn er seinen Testzugang über Ihren persönlichen Link anlegt. Nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
  3. Auszahlung: monatlich nach Zahlungseingang beim Kunden, gegen Ihre Rechnung oder unsere Gutschrift; zuzüglich Umsatzsteuer, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Die Versteuerung der Provision liegt bei Ihnen.
  4. Sie handeln im eigenen Namen. Verträge kommen nur zwischen dem Kunden und Prämienwerk zustande; Zusagen über Preise und Leistungen machen Sie nur im Rahmen unserer veröffentlichten Angebote.
  5. Werbung nur rechtmäßig: keine Mails, Anrufe oder Nachrichten an Personen ohne deren Einwilligung (§ 7 UWG) und keine irreführenden Aussagen.
  6. Ausgeschlossen sind Beschäftigte des Kunden und alle, die an dessen Kaufentscheidung mitwirken (§ 299 StGB), sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater wegen ihres Berufsrechts.
  7. Im Partnerbereich sehen Sie für Ihre Kunden Firmenname, Status und Provision, keine Daten von Mitarbeitenden. Kunden werden beim Start darauf hingewiesen.
  8. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit in Textform beenden. Für bereits zugeordnete Kunden läuft die Provision bis zum Ende der 12 Monate weiter.

Stand Oktober 2026.