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Anbieter-Steuercheck 2026

15 von 29 Anbieterseiten erklären Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende irreführend oder falsch

Wer im Herbst nach Weihnachtsgeschenken für das Team sucht, landet auf den Seiten der Anbieter. Dort steht fast immer auch ein Absatz zur Steuer. Wir haben 29 dieser Seiten gegen die geltenden Regeln geprüft. Das Ergebnis: Gut die Hälfte erklärt es irreführend oder falsch.

29 Seiten geprüft

Präsentkorb-Versender, Gutschein- und Kartenanbieter, Benefit-Plattformen, Werbeartikelhändler. Alle öffentlich zugänglich, alle am selben Tag abgerufen.

Ein fester Maßstab

Geprüft wurde gegen Gesetz, Lohnsteuer-Richtlinien und BMF-Schreiben. Der Maßstab steht unten, mit Fundstellen.

Fehlermuster statt Pranger

Wir nennen keine Anbieter. Es geht darum, welche Irrtümer sich wiederholen und woran Sie sie erkennen.

Offen zur eigenen Rolle

Prämienwerk ist selbst Anbieter. Deshalb legen wir Maßstab und Methode offen und geben die Rohdaten an Redaktionen heraus.

Ergebnis · Stichtag 18. September 2026

15 von 29

Anbieterseiten erklären die Steuer bei Weihnachtsgeschenken für Mitarbeitende irreführend oder falsch.

  • 14 korrekt
  • 11 irreführend
  • 4 falsch
Benefit-Plattformen, Sachbezugskarten, Gutscheine15 Seiten
Werbeartikel, Druck, Agenturen8 Seiten
Präsentkörbe, Feinkost, Geschenke6 Seiten
Eigene Auswertung von Prämienwerk, 29 öffentlich zugängliche Anbieterseiten, abgerufen am 18. September 2026. Keine Zufallsstichprobe. Anbieter werden nicht namentlich genannt.

Die häufigsten Fehler

Fehlermuster auf den 15 beanstandeten Seiten (eine Seite kann mehrere Fehler enthalten)
FehlerSeitenRichtig ist
Freibetrag und Freigrenze verwechselt6Die 50 € und die 60 € sind Freigrenzen: ein Cent darüber, und der ganze Betrag ist steuerpflichtig. Ein Freibetrag sind nur die 110 € bei der Betriebsveranstaltung.
Veraltete Beträge (44 € oder 35 €)3Die Sachbezugsfreigrenze liegt seit 2022 bei 50 € im Monat. Für Geschenke an Geschäftspartner gelten seit 2024 ebenfalls 50 € statt 35 €.
Falscher Bezugszeitraum („pro Jahr“, „pro Stück“)3Die 50 € gelten je Monat für alle Sachbezüge zusammen. Die 60 € gelten je persönlichem Anlass, nicht je Jahr.
Wertgutscheine pauschal als Sachbezug1Gutscheine zählen nur als Sachbezug, wenn sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Universell einlösbare Gutscheine sind Geld.
Sonstiges3Einmal wurde ein Urteil angeführt, nach dem sich 50 € und 60 € zu 110 € addieren ließen. Das gibt es nicht. Einmal stimmte das Jahr der Anhebung auf 50 € nicht, einmal wurden die 60 € missverständlich mit der Weihnachtsfeier verknüpft.

Der teuerste Irrtum: „60 € zu Weihnachten“

Auf mehreren geprüften Seiten stehen die 60 € mitten in einem Text über Weihnachtsgeschenke. Wer nur überfliegt, liest daraus: 60 € sind erlaubt. Das ist der Irrtum mit der größten Wirkung. Die 60-€-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt nur bei einem persönlichen Anlass der beschenkten Person, etwa Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum (R 19.6 LStR). Weihnachten ist kein persönlicher Anlass, denn es betrifft alle gleichermaßen. Für das Weihnachtsgeschenk bleibt deshalb nur die monatliche 50-€-Freigrenze, und in die zählen alle anderen Sachbezüge des Monats hinein.

Ein Betrieb mit 80 Beschäftigten, der auf Grundlage einer solchen Seite Geschenke für 58 € bestellt, hat 4.640 € Arbeitslohn ausgegeben, der vollständig steuer- und beitragspflichtig ist. Das fällt meist erst in der Lohnsteuer-Außenprüfung auf. Wie viel das im Einzelfall kostet, zeigt unser Rechner.

Gehört dazu, stand aber nicht im Maßstab: der Versand

Gesondert berechnete Versandkosten zählen in die 50 € hinein, wenn das Geschenk an die Privatadresse geht (BFH, Urteil vom 6. Juni 2018, VI R 32/16). Ob die Anbieter darauf hinweisen, haben wir in diesem Check nicht bewertet. Wir haben es aber mit echten Preisen getrennt nachgerechnet: Zwei von sechs Körben reißen die Grenze nur wegen des Versands.

Der Maßstab

  • 50 € im Monat für Sachbezüge, Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), seit 1. Januar 2022.
  • 60 € je persönlichem Anlass für Aufmerksamkeiten, Freigrenze (R 19.6 LStR). Weihnachten zählt nicht dazu.
  • 110 € je Person und Betriebsveranstaltung, Freibetrag, höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Ein auf der Feier überreichtes Geschenk zählt in diesen Betrag.
  • Pauschalsteuer von 30 % nach § 37b EStG als Ausweg für teurere Geschenke, bis 10.000 € je Empfänger und Jahr.
  • Gutscheine sind nur dann Sachbezug, wenn sie die ZAG-Kriterien erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, BMF-Schreiben vom 15. März 2022).

So haben wir geprüft

Ausgewählt wurden Seiten von Anbietern, die Unternehmen Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende verkaufen und dabei eine Aussage zur Steuer treffen. Abgerufen wurden alle 29 Seiten am 18. September 2026. Als korrekt gilt eine Seite, wenn Betrag, Art der Grenze und Bezugszeitraum stimmen. Irreführend heißt: Die Zahl stimmt, aber die Darstellung legt einen falschen Schluss nahe, zum Beispiel „Freibetrag“ statt Freigrenze. Falsch heißt: Der genannte Betrag oder die genannte Regel gilt so nicht. Die vier als falsch bewerteten Seiten haben wir ein zweites Mal abgerufen und bestätigt.

Die Grenzen dieser Auswertung: Es ist keine Zufallsstichprobe und keine Marktstudie. Seiten können sich seit dem Stichtag geändert haben. Und wir sind selbst Anbieter, haben also ein Interesse am Thema. Deshalb nennen wir keine Namen und legen den Maßstab offen.

Für Redaktionen und Podcasts: Die vollständige Liste mit Adresse, Bewertung und Begründung je Seite stellen wir auf Anfrage zur Verfügung: kontakt@praemienwerk.de. Die Zahlen dürfen mit Quellenangabe „Prämienwerk, Anbieter-Steuercheck 2026“ und Link auf diese Seite verwendet werden.
Diese Seite ist keine Steuerberatung. Sie gibt den Stand der Regeln am 18. September 2026 wieder. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung oder per Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG).

Häufige Fragen

Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende bis 60 € steuerfrei?
Nein. Die 60-€-Grenze gilt nur für Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit (R 19.6 LStR). Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Steuerfrei bleibt ein Weihnachtsgeschenk nur im Rahmen der 50-€-Freigrenze für Sachbezüge im Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald sie überschritten ist, auch um einen Cent. Bei einem Freibetrag wird nur der Teil oberhalb versteuert. Die 50 € und die 60 € sind Freigrenzen, die 110 € bei Betriebsveranstaltungen sind ein Freibetrag.
Gilt die 44-€-Grenze noch?
Nein. Die Sachbezugsfreigrenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 € auf 50 € im Monat angehoben. Seiten, die noch 44 € nennen, sind veraltet.
Welche Anbieter wurden geprüft?
Wir nennen die Anbieter öffentlich nicht. Es geht um die Fehlermuster, nicht um einzelne Firmen. Redaktionen erhalten die vollständige Liste mit Quellen auf Anfrage.
Wie löst Prämienwerk das?
Jedes Programm hat genau ein hinterlegtes Steuermodell, entweder den 50-€-Sachbezug oder die Pauschalierung nach § 37b EStG. Das System überwacht die Grenze je Person und Monat und liefert den Export für die Lohnabrechnung. Mehr dazu auf der Seite zur Weihnachts-Edition.

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