Lexikon · Steuer & Recht
Sachzuwendung
Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am
Sachzuwendung, Sachbezug und Geldleistung
Der Begriff Sachzuwendung ist weiter gefasst als der Sachbezug: Er umfasst Zuwendungen an eigene Beschäftigte ebenso wie Geschenke an Kunden oder Vertriebspartner. Entscheidend ist die Sachform – ausgezahltes Bargeld oder frei verfügbare Geldkarten gelten als Geldleistung und sind kein begünstigter Sachbezug.
Steuerliche Behandlung
Bis zur monatlichen Freigrenze bleibt eine Zuwendung als 50-€-Sachbezug steuer- und beitragsfrei. Höherwertige oder an Geschäftspartner gerichtete Sachzuwendungen kann das zuwendende Unternehmen pauschal mit 30 % nach § 37b EStG versteuern, sodass die Zuwendung beim Empfänger netto ankommt. Pro Programm gilt technisch genau ein Modell.
Prämienwerk betreibt Sachzuwendungs-Programme als Managed Service: ein kuratierter, steuerlich abgestimmter Katalog, ein revisionssicheres Punkte-Ledger und Payroll-Exporte mit Wert und Zuflusszeitpunkt je Empfänger. Mehr dazu unter Mitarbeiter-Prämien.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.
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