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Lexikon · Steuer & Recht

Sachzuwendung

Eine Sachzuwendung ist eine Leistung in Form von Sachwerten – Waren, Prämien oder qualifizierten Gutscheinen – die ein Unternehmen Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern gewährt, statt Geld auszuzahlen. Steuerlich ist sie unter anderem über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG relevant.

Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am

Sachzuwendung, Sachbezug und Geldleistung

Der Begriff Sachzuwendung ist weiter gefasst als der Sachbezug: Er umfasst Zuwendungen an eigene Beschäftigte ebenso wie Geschenke an Kunden oder Vertriebspartner. Entscheidend ist die Sachform – ausgezahltes Bargeld oder frei verfügbare Geldkarten gelten als Geldleistung und sind kein begünstigter Sachbezug.

Steuerliche Behandlung

Bis zur monatlichen Freigrenze bleibt eine Zuwendung als 50-€-Sachbezug steuer- und beitragsfrei. Höherwertige oder an Geschäftspartner gerichtete Sachzuwendungen kann das zuwendende Unternehmen pauschal mit 30 % nach § 37b EStG versteuern, sodass die Zuwendung beim Empfänger netto ankommt. Pro Programm gilt technisch genau ein Modell.

Prämienwerk betreibt Sachzuwendungs-Programme als Managed Service: ein kuratierter, steuerlich abgestimmter Katalog, ein revisionssicheres Punkte-Ledger und Payroll-Exporte mit Wert und Zuflusszeitpunkt je Empfänger. Mehr dazu unter Mitarbeiter-Prämien.

Hinweis: Dieser Eintrag erklärt den Begriff allgemein verständlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.

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