Lexikon · Steuer & Recht
Sachbezug: Definition & Beispiele
Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am
Typische Beispiele
- Waren- und Sachprämien aus einem kuratierten Prämienshop
- qualifizierte Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des ZAG erfüllen
- verbilligte oder kostenlose Nutzung von Dienstleistungen des Arbeitgebers
- Zuschüsse zu Verpflegung oder Gesundheitsleistungen im gesetzlichen Rahmen
Abgrenzung: Sachbezug oder Barlohn?
Entscheidend ist, ob die beschäftigte Person eine Sache oder Geld erhält. Nur echte Sachbezüge sind steuerlich begünstigt – über die Sachbezugsfreigrenze bleiben sie bis 50 € pro Monat steuer- und beitragsfrei (siehe 50-€-Sachbezug). Barauszahlungen, nachträgliche Kostenerstattungen und die Barlohnumwandlung gelten dagegen als Arbeitslohn und sind voll steuerpflichtig.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.
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