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Sprechstunde zum Nachlesen

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke 2026: die fünf teuersten Fehler

Alle Folien der Online-Sprechstunde mit Erläuterung, Rechenbeispielen und Fundstellen. Für Personal, Lohnbuchhaltung und Geschäftsführung, die dieses Jahr Weihnachtsgeschenke für das Team planen.

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Fehler 1: Die 60 € gelten nicht für Weihnachten

Folie: 60 € Aufmerksamkeit nur bei persönlichem Anlass, zu Weihnachten gilt der Sachbezug bis 50 € im Monat.

Die 60-€-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt nur bei einem persönlichen Anlass der beschenkten Person, etwa Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes (R 19.6 Abs. 1 LStR). Weihnachten betrifft alle gleichermaßen und ist kein persönliches Ereignis.

Für das Weihnachtsgeschenk bleibt der Sachbezug bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Er ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum Lohn gewährt wird.

Fehler 2: Freigrenze ist kein Freibetrag

Folie: Geschenk zu 50,00 € bleibt frei, Geschenk zu 50,01 € ist in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig.

Bei 50,00 € bleibt das Geschenk frei. Bei 50,01 € wird der ganze Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der eine Cent darüber.

Planen Sie deshalb nie auf genau 50 €, wenn noch Versand oder Verpackung dazukommen können.

Fehler 3: Alles im Dezember zählt zusammen

Folie: 30 € Tankgutschein plus 20 € Weihnachtsgeschenk sind 50 € und frei, mit 21 € Geschenk sind es 51 € und alles ist pflichtig.

Sachbezüge eines Kalendermonats werden zusammengerechnet (R 8.1 Abs. 3 LStR). Bekommt das Team im Dezember schon einen Tankgutschein über 30 €, bleiben für das Weihnachtsgeschenk 20 €. Bei 21 € ist alles pflichtig, auch der Tankgutschein.

Fragen Sie vor der Bestellung, was im Dezember sonst noch läuft: Sachkarte, Tankgutschein oder andere Sachbezüge.

Fehler 4: Der Versand zählt mit

Folie: drei Präsentkorb-Angebote, zwei überschreiten mit Versand die 50 €, eines bleibt versandkostenfrei darunter.

Liefern Sie das Geschenk nach Hause und berechnet der Händler den Versand extra, gehört der Versand zum Wert (BFH, Urteil vom 06.06.2018, VI R 32/16). Maßgeblich ist der Endpreis einschließlich Umsatzsteuer.

Von drei echten Angeboten für Mitarbeiter-Präsentkörbe (Preise vom 18.09.2026) rissen zwei die Grenze nur wegen des Versands: 49,00 € plus 5,99 € und 49,90 € plus 7,95 €. Der dritte hielt mit 49,95 €, weil er versandkostenfrei war.

Fehler 5: Universell einlösbare Gutscheine sind Geld

Folie: Gutscheine, die fast überall gelten, sind kein Sachbezug; Gutscheine für einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder Waren schon.

Seit 2022 zählen Gutscheine und Geldkarten nur dann als Sachbezug, wenn sie für einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder eine begrenzte Warenauswahl gelten (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).

Ein Gutschein, der fast überall einlösbar ist, gilt als Geld und ist auch unter 50 € voll steuer- und beitragspflichtig.

Die drei sauberen Wege

Folie: 50 € Sachbezug im Monat, 110 € Freibetrag für die Weihnachtsfeier samt Geschenk, 30 % Pauschalsteuer nach § 37b.

50 € Sachbezug im Monat: steuer- und sozialversicherungsfrei, als Freigrenze, jeden Monat neu.

110 € auf der Weihnachtsfeier: Freibetrag je Person für die ganze Veranstaltung samt Geschenk (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Nur ein Überhang darüber kann pauschal mit 25 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

30 % Pauschalsteuer nach § 37b EStG: für Geschenke über den Grenzen, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei eigenen Mitarbeitenden bleibt das Geschenk sozialversicherungspflichtig, und die Wahl gilt einheitlich für das ganze Jahr.

Checkliste vor der Bestellung

  1. Welche Sachbezüge gibt es im Dezember sonst noch?
  2. Liegt der Wert einschließlich Umsatzsteuer und Versand unter 50 €?
  3. Gilt der Gutschein nur für einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder Waren?
  4. Kommt das Geschenk zusätzlich zum Lohn, nicht statt Lohn?
  5. Ist dokumentiert, wer was in welchem Monat bekommen hat?

Zum Nachrechnen

Fragen beantworten wir schriftlich: semih.inac@praemienwerk.de.

Keine Steuerberatung. Einzelfälle klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Lohnabrechnung. Stand Oktober 2026.