Lexikon · Steuer & Recht
ZAG: Wann Gutscheine als Sachbezug gelten
Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am
Die drei Kategorien
Ein Gutschein ist nur dann ein begünstigter Sachbezug, wenn er mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Begrenztes Akzeptanznetz – einlösbar nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen (z. B. City-Karte, einzelne Handelskette).
- Begrenzte Produktpalette – Bezug nur aus einer eng umrissenen Warengruppe (z. B. reine Tankkarte, Buchgutschein).
- Zweckkarte – gebunden an einen gesetzlich definierten steuerlich-sozialen Zweck (z. B. Verpflegung, Gesundheit).
Wichtig zu wissen
Offene Geldkarten, die faktisch wie Bargeld überall einsetzbar sind, sind kein Sachbezug – unabhängig vom Betrag. Wie ZAG und die 50-€-Grenze zusammenspielen, zeigt der Ratgeber Gutscheine steuerfrei und die Übersicht zum 50-€-Sachbezug.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.
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