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Lexikon · Steuer & Recht

Sachbezugsfreigrenze: Definition & Höhe

Die Sachbezugsfreigrenze ist die monatliche 50-€-Grenze nach § 8 Abs. 2 EStG, bis zu der Sachbezüge für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.

Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am

Wichtig zu wissen

  • Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
  • Die Grenze gilt pro Kalendermonat und Person – nicht genutzte Beträge sind nicht ansammelbar.
  • Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.

Beispiel

Ein Gutschein über 50 € bleibt steuerfrei. Kommt im selben Monat eine weitere Sachprämie über 10 € hinzu, sind volle 60 € steuer- und beitragspflichtig – die Grenze ist überschritten. Die praktische Anwendung erklärt der Ratgeber 50-€-Sachbezug.

Prämienwerk hinterlegt die monatliche 50-€-Logik direkt im System, sodass Überschreitungen auffallen, bevor sie zum Steuerproblem werden – so lässt sich der Sachbezug rechtssicher verwalten.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.

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