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Lexikon · Betrieb & Programm

Sachprämie: Definition, Beispiele und Steuer

Eine Sachprämie ist eine Prämie, die nicht in Geld ausgezahlt wird, sondern als Ware oder Dienstleistung: ein Gerät, ein Gutschein eines Händlers, ein Erlebnis. Unternehmen setzen Sachprämien ein, um Leistung, Treue oder Empfehlungen anzuerkennen, bei Mitarbeitenden ebenso wie bei Vertriebspartnern und Kunden.

Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am

Beispiele für Sachprämien

  • Technik: Kopfhörer, Lautsprecher, Smartwatch
  • Haushalt und Küche: Kaffeemaschine, Messerset, Pfannen
  • Sport und Freizeit: Rucksack, Fahrradzubehör, Campingausrüstung
  • Werkzeug und Garten
  • Gutscheine von Händlern oder für Erlebnisse

Sachprämie oder Geldprämie?

SachprämieGeldprämie
SteuerInnerhalb der Grenzen steuerfrei möglichImmer voller Arbeitslohn
WirkungWird mit dem Anlass verbunden, solange man sie nutztGeht im Kontostand unter
AufwandAuswahl, Bestellung und Versand müssen organisiert seinLäuft über die Lohnabrechnung

Wann sind Sachprämien steuerfrei?

Für Mitarbeitende sind Sachprämien bis 50 € im Monat als Sachbezug steuerfrei. Das ist eine Freigrenze: Ein Cent darüber macht den ganzen Betrag steuerpflichtig, und alle Sachbezüge eines Monats zählen zusammen. Zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit sind zusätzlich Aufmerksamkeiten bis 60 € möglich. Teurere Sachprämien, auch an Geschäftspartner und Kunden, kann das Unternehmen pauschal nach § 37b EStG versteuern.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Die beste Sachprämie ist die, die sich die Person selbst aussucht. Ein Prämienkatalog mit Auswahl in mehreren Preisstufen trifft mehr Geschmäcker als ein einzelnes Geschenk für alle. Wer Punkte sammelt, kann auf eine größere Prämie sparen. Wie Auswahl, Bestellung und Versand ohne Aufwand für die Personalabteilung laufen, zeigt die Seite zum Prämienshop.

Ist ein Gutschein eine Sachprämie?
Steuerlich nur dann, wenn er die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt, also etwa nur bei einem Händler oder in einem begrenzten Netz einlösbar ist. Universell einlösbare Gutscheine gelten als Geld.
Zählt der Versand zum Wert der Sachprämie?
Wird die Prämie nach Hause geliefert und der Versand gesondert berechnet, zählt er in die 50-€-Grenze hinein (BFH, VI R 32/16).
Hinweis: Steuerliche Aussagen geben die Rechtslage allgemein wieder und ersetzen keine Steuerberatung.

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