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Lexikon · Steuer & Recht

Freigrenze vs. Freibetrag: Der Unterschied

Freigrenze vs. Freibetrag: Bei einer Freigrenze wird bei Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig, bei einem Freibetrag nur der übersteigende Teil. Dieser Unterschied entscheidet über die Steuerlast.

Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am

Beispiel

  • Freigrenze (50 € Sachbezug): Bei 50,01 € sind die vollen 50,01 € steuer- und beitragspflichtig – nicht nur der 1 Cent darüber.
  • Freibetrag (110 € Betriebsveranstaltung): Bei 130 € bleiben 110 € steuerfrei, nur die 20 € darüber sind steuerpflichtig.

Wichtig zu wissen

Der 50-€-Sachbezug ist eine Freigrenze – deshalb ist die exakte Einhaltung so wichtig (siehe 50-€-Sachbezug). Der 110-€-Betrag je Betriebsveranstaltung ist dagegen ein Freibetrag. Wer die Grenze überschreitet, kann alternativ die Pauschalversteuerung prüfen.

Prämienwerk überwacht die monatliche Freigrenze automatisch, damit sie nicht unbemerkt kippt – die Grundlage, um Mitarbeiter-Prämien steuerfrei zu halten.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.

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