Lexikon · Steuer & Recht
Aufmerksamkeiten: Definition & 60-€-Grenze
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen, die Mitarbeitende aus einem persönlichen Anlass erhalten – etwa Geburtstag, Hochzeit, Geburt oder Jubiläum. Bis 60 € inklusive Umsatzsteuer je Anlass bleiben sie steuer- und beitragsfrei (R 19.6 LStR).
Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am
Wichtig zu wissen
- Die 60 € sind eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist die Zuwendung insgesamt steuerpflichtig
- Geldzuwendungen sind ausgeschlossen – nur Sachzuwendungen zählen als Aufmerksamkeit
- Der Anlass muss beim Mitarbeitenden liegen: Weihnachten und Ostern gelten nicht als persönlicher Anlass
- Die Grenze gilt je Anlass – mehrere persönliche Anlässe im Jahr sind möglich
Abgrenzung
Aufmerksamkeiten sind vom monatlichen Sachbezug mit seiner 50-€-Freigrenze zu unterscheiden: Beide Regelungen bestehen nebeneinander und haben eigene Voraussetzungen. Details und Praxisbeispiele liefert der Ratgeber Aufmerksamkeiten & Geschenke bis 60 €.
Prämienwerk bildet Anlass-Prämien wie Geburtstag oder Jubiläum direkt im Programm ab – als Sachprämie, steuerlich sauber dokumentiert, mehr unter Mitarbeiter-Prämien.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.
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