Lexikon · Steuer & Recht
Sachbezugskarte: Definition & ZAG-Kriterien
Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am
Wichtig zu wissen
Damit die Karte unter die 50-€-Sachbezugsfreigrenze fällt, muss sie die Kriterien des ZAG erfüllen: entweder ein begrenztes Akzeptanznetz oder eine begrenzte Produktpalette. Offene, überall einsetzbare Geldkarten sind dagegen kein Sachbezug – sie gelten als Geldleistung und sind voll steuerpflichtig.
Abgrenzung: Karte oder Prämienshop?
Die Alternative zur Karte ist ein kuratierter Prämienshop, in dem Mitarbeitende ihren Sachbezug direkt gegen ausgewählte Sachprämien einlösen – ohne Kartenlogistik und ohne Risiko unzulässiger Akzeptanzstellen. Welche Variante wann passt, zeigt der Vergleich Sachbezugskarte oder Prämienshop.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.
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