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Lexikon · Steuer & Recht

Sachbezugskarte: Definition & ZAG-Kriterien

Eine Sachbezugskarte ist eine aufladbare Guthabenkarte, über die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden den monatlichen 50-€-Sachbezug bereitstellen. Als Sachbezug gilt sie nur, wenn sie die ZAG-Kriterien erfüllt.

Von Semih Inac, Gründer von PrämienwerkAktualisiert am

Wichtig zu wissen

Damit die Karte unter die 50-€-Sachbezugsfreigrenze fällt, muss sie die Kriterien des ZAG erfüllen: entweder ein begrenztes Akzeptanznetz oder eine begrenzte Produktpalette. Offene, überall einsetzbare Geldkarten sind dagegen kein Sachbezug – sie gelten als Geldleistung und sind voll steuerpflichtig.

Abgrenzung: Karte oder Prämienshop?

Die Alternative zur Karte ist ein kuratierter Prämienshop, in dem Mitarbeitende ihren Sachbezug direkt gegen ausgewählte Sachprämien einlösen – ohne Kartenlogistik und ohne Risiko unzulässiger Akzeptanzstellen. Welche Variante wann passt, zeigt der Vergleich Sachbezugskarte oder Prämienshop.

Prämienwerk betreibt den gebrandeten Prämienshop als Managed Service – mit steuerkonformer Abwicklung des 50-€-Sachbezugs und ausschließlich zulässigen Sachprämien im Katalog.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist individuell zu prüfen. Prämienwerk erbringt keine Steuerberatung.

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